Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Aqua Fitness in Mosbach


1. Allgemeines
1.1 Wer sich zu einem Kurs bei Aqua Fitness Mosbach, anmeldet, erkennt die AGB sowie die Haus- und Badeordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte ausdrücklich an.
1.2 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen von Aqua Fitness Mosbach.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.2 Der Teilnehmer hat alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Teilnehmer gibt durch die Übergabe bzw. Übersendung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Teilnehmer erklärt mit der Zustimmung der AGBs, dass er über keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfügt. Sollte der Teilnehmer über gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen verfügen müssen diese von Ihm bei uns (Aqua Fitness Mosbach) angezeigt werden. Bei Unsicherheiten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt. Der Vertrag kommt erst durch die sich daran anschließende Annahme des Aqua Fitness Mosbach zu Stande.
2.3 Jeder Kurs besteht aus 10 Einheiten (Aqua Zumba 8 Einheiten) und kann nur einheitlich gebucht werden. Der Vertragsschluss bezieht sich auf den konkret vereinbarten Kurs. Die Buchung nur einzelner Einheiten ist nicht möglich..
2.4 Aqua Fitness Mosbach darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Insbesondere besteht keine Verpflichtung zur Annahme des vom Teilnehmer abgegebenen Angebots auf Abschluss des Vertrages.

3. Entgelte und Zahlung
3.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von Aqua Fitness Mosbach. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes.
3.2 Die Kosten des Kurses sind in voller Höhe bei Kursbeginn fällig und auf das Konto von Aqua Fitness Mosbach zu überweisen oder bar zu zahlen.
3.3 Die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Kosten umfassen die Kursgebühren und Eintritt. 3.4Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

4. Organisatorische Änderungen
4.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Trainers angekündigt wurde.
4.2 Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Trainers, kann diese Einheit in angemessener Frist nachgeholt werden. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, sofern der Teilnehmer den vorab mitgeteilten Ausweichtermin nicht wahrnehmen kann.

4.3 Die Teilnahme am Aqua Zumba Kurs ist immer in einem bestimmten Zeitraum. Kann ein Teilnehmer nicht zum Kurs erscheinen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines versäumten Kurses. Der Teilnehmer kann im Kurszeitraum seinen versäumten  Aqua Zumba Kurs beim Aqua Fitness nachholen.

5. Rücktritt und Kündigung durch Aqua Fitness Mosbach
5.1 Für das Zustandekommen eines Kurses zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Teilnehmern notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann Aqua Fitness Mosbach vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
5.2 Aqua Fitness Mosbach kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die Aqua Fitness Mosbach nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet, sofern der Ausfall nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt.
5.3 Aqua Fitness Mosbach kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten, da diese insbesondere dem reibungslosen Ablauf des Kurses und der Sicherheit am Kursort dienen.
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten von Aqua Fitness Mosbach
• Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung Anstelle einer Kündigung kann  Aqua Fitness Mosbach den Teilnehmer auch von einer
Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch von Aqua Fitness Mosbach wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

6. Kündigung und Widerruf durch den Teilnehmer
6.1 Bei Abmeldung bis  vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.
6.2 Bei späterer Abmeldung als unter 6.1 aufgeführt wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Sofern  Aqua Fitness Mosbach Auslagen entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Teilnehmer zu tragen.
6.3 Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der Auslagen.
6.4. Das Recht zur Kündigung des Teilnehmers nach § 314 BGB bleibt unberührt.
6.5 Ein etwaiges gesetzlichen Widerrufs recht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
6.6 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

7. Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens ein Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich. Eine Garantie der Rückerstattung durch die Krankenkasse wird nicht übernommen.
8. Haftung
Für selbstverschuldete Unfälle am Kursort übernimmt das Aqua Fitness Mosbach keine Haftung.

9. Urheberschutz
Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung von Aqua Fitness Mosbach nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Recht, gegen Ansprüche des Aquabiking Team aufzurechnen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von Aqua Fitness Mosbach anerkannt worden ist.
12.2 Ansprüche gegen Aqua Fitness Mosbach sind nicht abtretbar.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

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